Unglaubwürdige Schutzbehauptung Erstellt am: 19. Februar 2021 in News / Handy oder Haarbürste? Das Frankfurter Amtsgericht musste entscheiden, ob sich ein Busfahrer nur den Bart gekämmt oder am Steuer telefoniert hat. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Unglaubwürdige Schutzbehauptung Quelle: Fahrschule Online Berliner Pop-up-Radwege sind rechtssicher Mofa-Kennzeichen jetzt auch zum Kleben