Leuchtender und blinkender Lichterschmuck am Fahrzeug gehört nicht zur gesetzlich erlaubten beziehungsweise vorgeschriebenen Beleuchtung. Denn dadurch kann die Sicherheit im Straßenverkehr eingeschränkt werden.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Weihnachtsdeko am Auto? – Sicherheit geht vor
Quelle: Fahrschule Online