Schwerwiegend unaufmerksam Erstellt am: 30. Juli 2020 in News / Wer bei gerader Strecke und guter Sicht auf ein beleuchtetes Auto auffährt, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Celle klargestellt. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Schwerwiegend unaufmerksam Quelle: Fahrschule Online Knöllchen im Supermarkt bezahlen Neue Auflage: Fachbuch „Die Hauptuntersuchung“