Obwohl die Werkstatt für die sorgfältige Durchführung eines Reifenwechsels haftet, kann der Kunde auch selbst verantwortlich sein, die Radmuttern nachzuziehen. Kommt es zum Unfall, weil sich ein Reifen löst, trägt er dann eine Teilschuld.
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Quelle: Fahrschule Online