Je schneller, desto Vorsatz Erstellt am: 16. Dezember 2019 in News / Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 Prozent spricht in der Regel nichts dagegen, vorsätzliches Handeln anzunehmen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Je schneller, desto Vorsatz Quelle: Fahrschule Online Angehender Fahrlehrer wird zum Lebensretter Winter setzt Elektroautos zu