Standgeldkosten nicht ersatzfähig Erstellt am: 16. September 2019 in News / Das Auto einer Halterin wurde abgeschleppt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden: Sie muss kein Standgeld bezahlen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Standgeldkosten nicht ersatzfähig Quelle: Fahrschule Online Vorbildliche Euro-6d-TEMP-Diesel Citroën-Fahrer rammt Fahrschulauto und flieht