Hat ein Unfallflüchtiger zuvor einen Sachschaden von mindestens 2.500 Euro angerichtet, steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Dann ist die Grenze zum „bedeutenden Wert“ überschritten.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Entzug der Fahrerlaubnis ab 2.500 Euro Sachschaden möglich
Quelle: Fahrschule Online