Nach Einschätzung der Versicherungswirtschaft ist das geltende Haftungs- und Versicherungsrecht auch für das automatisierte Fahren ideal. Bereits nach geltendem Recht entschädige die Kfz-Haftpflichtversicherung Opfer von Verkehrsunfällen umfassend.
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Quelle: Fahrschule Online