Zweitwagen verhindert Entschädigung Erstellt am: 22. Januar 2018 in News / Das Oberlandesgericht München hat sich mit den Themen Nutzungsausfallentschädigung sowie den An- und Abmeldekosten eines Ersatzfahrzeugs beschäftigt. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Zweitwagen verhindert Entschädigung Quelle: Fahrschule Online Fahreignung: Einzelfallprüfung statt Pauschalurteil Volkswagen: Erste Details zum Golf 8