Wer seinen Pkw in einem verkehrsberuhigten Bereich falsch parkt, trägt keine Mitschuld, wenn ein anderes Kfz dagegen fährt. Das Landgericht Saarbrücken argumentierte mit dem Charakter einer „Spielstraße“.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Kinderspiele bevorzugt
Quelle: Fahrschule Online