Bundesjustizminister will Unfallflucht teilweise entkriminalisieren

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, soll künftig keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit begehen, sofern er keinen Personenschaden verursacht hat. Darüber berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf ein Eckpunktepapier.

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Quelle: Fahrschule Online