Kommt es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall, spricht der „Beweis des ersten Anscheins“ dafür, dass dieser von dem Auffahrenden verschuldet wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Wer auffährt, ist (in der Regel) schuld
Quelle: Fahrschule Online