Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen nach Promillefahrt mit E-Scooter

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis entzogen werden darf, nachdem der Betroffene im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter mit einer BAK von 1,61 Promille gefahren hatte. Eine angeordnete MPU hatte er nicht vorgelegt.

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Quelle: Fahrschule Online