Unfallversicherung muss nicht für psychische Folgen aufkommen

Wenn Versicherte den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) zugestimmt haben, muss eine Unfallversicherung die psychischen Folgen eines Unfalls nicht abdecken. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Hier geht’s zum kompletten Artikel: Unfallversicherung muss nicht für psychische Folgen aufkommen


Quelle: Fahrschule Online