Bis zum 31. Dezember 2023 sollten der zuständigen Behörde Eignungsnachweise gemäß Paragraf 11 FahrlG vorgelegt werden. Sollte es dabei zu Problemen gekommen sein, sollten sich Betroffene an ihren jeweiligen Landesverband oder die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände wenden.
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Quelle: Fahrschule Online