Warum Fahren ab 17?

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17″ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Die jungen Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz Kl.B
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Kl. B/BE beginnen.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Eine gemeinsame Ausbildung mit Klasse A (Motorrad) ist aufgrund des Mindestalters nicht möglich, jedoch die Klasse A1 (Motorrad bis 125ccm).

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Die erteilte Prüfungsbescheinigung schließt auch die Klassen M, L und S ein (ohne Begleitung).
Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.