Anspruch auf Versicherung bei Kfz-Diebstahl

Wird das Auto gestohlen, genügt es, wenn der Halter für den erleichterten Nachweis des Diebstahls bei seiner Versicherung darlegen kann, dass er sein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt dort nicht mehr aufgefunden hat. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

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Quelle: Fahrschule Online