Fahrlehrerversicherung: Kunden können einfach losfahren

Kunden der Fahrlehrerversicherung, die ihre Fahrzeuge wegen des Ausübungsverbots außer Betrieb gesetzt hatten, brauchen sich nach Ende des Ausübungsverbotes – sofern das Verbot vollständig für alle Klassen aufgehoben wurde – um die Wiederinbetriebnahme nicht zu kümmern.

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Quelle: Fahrschule Online