Rechts vor links: Vorfahrtsrecht auf der gesamten Straßenbreite

Wird die Vorfahrt an einer Kreuzung durch „rechts vor links“ geregelt, gilt die Vorfahrtberechtigung für die gesamte Breite der Straße, nicht nur für den rechten Fahrstreifen. Das zeigt ein Gerichtsurteil des Landgerichts Hechingen.

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Quelle: Fahrschule Online