Interpretiert ein Autofahrer ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung falsch, kommt ein Absehen vom Fahrverbot nur infrage, wenn ein “Augenblicksversagen” vorliegt.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Irrtümlich zu schnell im Schilder-Wirrwarr
Quelle: Fahrschule Online