Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse

Um den Rettungskräften einen möglichst schnellen Zugang zur Unfallstelle zu ermöglichen, ist die Bildung einer Rettungsgasse unabdingbar. Diese Pflicht gilt für alle Verkehrsteilnehmenden ab dem Zeitpunkt, in dem Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

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Quelle: Fahrschule Online