Folgeunfall mit Auto ohne Warnblinker – wer haftet?

Das Oberlandesgericht Celle stellt klar: Autofahrer müssen im Dunkeln innerhalb ihrer Sichtweite zum Stehen kommen können. Bei einem Unfall sind sie nämlich auch dann zum Teil haftbar, wenn sie auf ein verunglücktes Auto ohne eingeschalteten Warnblinker auffahren.

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Quelle: Fahrschule Online