In bestimmten Situationen wie beim Einscheren oder Abbremsen des Vordermanns kann eine Unterschreitung des Mindestabstands als fahrlässig gelten. Ohne Sondersituation werten Gerichte eine Unterschreitung auch als Billigung oder Vorsatz, wie ein Urteil vom Amtsgericht Landstuhl zeigt.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Abstandsverstoß: Fahrlässig oder Vorsatz?
Quelle: Fahrschule Online