Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied am 11. Oktober 2023 das Oberlandesgericht Celle (AZ: 14 U 157/22). Wegen der Betriebsgefahr musste die Autofahrerin zu zwei Dritteln haften, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) diese Entscheidung.
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Quelle: Fahrschule Online