Seit dem 01.01.2018 gelten für Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten und die Fahrschulüberwachung neue Regelungen, die mit der Reform des Fahrlehrerrechts in Kraft getreten sind. Diese Reformmaßnahmen werden seitdem umfassend evaluiert. Hierzu führt das Institut für empirische Soziologie an der FAU Erlangen-Nürnberg (IfeS) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aktuell eine dritte und abschließende Befragung unter Fahrschulen in Deutschland durch.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: BASt-Umfrage zu Reform des Fahrlehrerrechts – dritter und letzter Teil
Quelle: Fahrschule Online