Ein elfjähriges Kind, das aufgrund einer Gruppendynamik reflexhaft falsch reagiert, trifft keine Mitschuld, wenn es beim Queren einer Straße zu einem Unfall kommt. In der Nähe von Schulen besteht eine besondere Sorgfaltspflicht für Pkw-Fahrer. Das urteilt das Oberlandesgericht Celle.
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Quelle: Fahrschule Online