Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste sich mit der Frage beschäftigen, was mit „schlechten Wetterverhältnissen“ eigentlich gemeint ist. Laut Urteil zählen dazu Aquaplaning, Starkregen und erheblicher Schneefall – eine feuchte Fahrbahn allerdings nicht.
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Quelle: Fahrschule Online