Kommt es beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf die Fahrbahn zu einem Unfall, ist meist der Ausparkende schuld. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Doch der gilt nicht immer, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken jetzt festgestellt hat.
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Quelle: Fahrschule Online