Eine Kfz-Fahrerin hatte vor, auf ihr Grundstück abzubiegen, dazu musste sie auf der Fahrbahn wenden. Ein anderer Fahrer kam der Frau entgegen. Als er der Wendenden ausweichen wollte, krachte er gegen den Bordstein und erlitt einen Schaden an seinem Auto. Diesen wollte er ersetzt haben, nicht nur die 50 Prozent, die ihm von der gegnerischen Versicherung angeboten wurden.
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Quelle: Fahrschule Online