Ein Autofahrer kam von seinem gerade verlaufenden Fahrstreifen ab und stieß ohne zu bremsen oder auszuweichen mit dem Gegenverkehr, einem Sattelzug, zusammen. Vor Gericht ging es darum, ob der Fahrer grob fahrlässig in einen Sekundenschlaf gefallen war.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Müdigkeit grob ignoriert
Quelle: Fahrschule Online