Mithaftung für Falschparker möglich Erstellt am: 13. Juli 2020 in News / Wer falsch parkt, muss eventuell mithaften, wenn es kracht. Davor warnt die Rechtanwaltskammer Schleswig-Holstein. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Mithaftung für Falschparker möglich Quelle: Fahrschule Online Datenschutz steht ganz oben Spritztour endet mit Nachschulung