„In erheblichem Maß weniger Eigenverschleiß“ Erstellt am: 23. Januar 2020 in News / Fahrlehrer, die nach einem Unfall einen Ersatzwagen mieten, müssen sich 25 Prozent ersparte Eigenkosten beim Schadenersatz anrechnen lassen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: „In erheblichem Maß weniger Eigenverschleiß“ Quelle: Fahrschule Online Seminar: Barrierefreier Zugang zur Fahrerlaubnis Welche ist die Automarke mit den meisten Fans?