Mindestlohn: Vorsicht bei Minijobs Erstellt am: 4. Dezember 2019 in News / Fahrschulen, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, müssen ab Januar die maximale Arbeitszeit anpassen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Mindestlohn: Vorsicht bei Minijobs Quelle: Fahrschule Online Pkw-Neuzulassungen um zehn Prozent gestiegen Fahreignung trotz hochgradiger Schwerhörigkeit?