"Besonders schwerer Verkehrsverstoß“ Erstellt am: 31. Oktober 2019 in News / Wer innerorts mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt, haftet bei einem Unfall allein – auch wenn er vorfahrtberechtigt ist. Hier geht’s zum kompletten Artikel: "Besonders schwerer Verkehrsverstoß“ Quelle: Fahrschule Online Zwei Verletzte nach Auffahrunfall E-Autos haben nach Jahren die beste Klimabilanz