Wenn sich Fußgänger im Straßenverkehr grob verkehrswidrig verhalten und es dadurch zum Unfall kommt, haften sie unter Umständen alleine. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Grob verkehrswidrig: Fußgängerin haftet allein
Quelle: Fahrschule Online