50/50-Haftung bei unklarem Hergang Erstellt am: 21. Februar 2018 in News / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einen Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer zu klären. Dabei blieb vieles im Verborgenen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: 50/50-Haftung bei unklarem Hergang Quelle: Fahrschule Online Zweiter Blick nach rechts in der Straßenmitte ADAC: Hardware-Nachrüstungen sind wirksam