Unfallgeschädigter muss Vorschäden erklären können Erstellt am: 17. Januar 2018 in News / Bei Unfällen können Vorschäden am Fahrzeug Ärger machen. Vor allem, wenn diese nicht plausibel erklärt werden können. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Unfallgeschädigter muss Vorschäden erklären können Quelle: Fahrschule Online Volkswagen: Weltweiter Auslieferungsrekord Motorradstiefel sind keine Pflicht für Biker