„Unabwendbar“: Stein kracht in Windschutzscheibe Erstellt am: 20. November 2017 in News / Wenn abseits von Straßenbauarbeiten ein Stein von einem Lkw-Reifen hoch gewirbelt wird und ein Auto beschädigt, haftet der Fahrer nicht. Hier geht’s zum kompletten Artikel: „Unabwendbar“: Stein kracht in Windschutzscheibe Quelle: Fahrschule Online Großbritannien: Selbstfahrende Autos schon ab 2021 Gedenktag für Verkehrsunfallopfer weltweit