Betriebsgefahr als Rückfallebene Erstellt am: 15. September 2017 in News / Wer haftet wie, wenn es kracht und unklar bleibt, wie der Unfall passiert ist? Das Landgericht München hat sich dazu geäußert. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Betriebsgefahr als Rückfallebene Quelle: Fahrschule Online „Herrgott, ich kenne Schimpansen, die besser Auto fahren!“ Volkswagen startet Aktion für Fahrschulen