Das Auto mit dem Hammer bearbeitet Erstellt am: 11. September 2017 in News / Eine Versicherung muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer selber einen Vandalismusschaden verursacht hat. Ansonsten muss sie zahlen. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Das Auto mit dem Hammer bearbeitet Quelle: Fahrschule Online Neue Fahreranweisung „Arbeitszeit für Lkw- und Busfahrer“ Autokauf: Mehrheit entscheidet spontan über Marke und Modell