Lücke in Kolonne erfordert besondere Vorsicht Erstellt am: 31. August 2017 in News / Urteil des Oberlandesgerichtes München: Wer eine Autoschlange kreuzt, muss besonders vorsichtig fahren. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Lücke in Kolonne erfordert besondere Vorsicht Quelle: Fahrschule Online Tschechien: Plakatwerbung an Autobahnen verboten Das autonome Auto bringt die Pizza