Fahrverbot nach wiederholter Raserei Erstellt am: 27. März 2017 in News / Ein Fahrverbot sei als „Denkzettel und Besinnungsmaßnahme“ nicht zu beanstanden, urteilte das Amtsgericht München. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Fahrverbot nach wiederholter Raserei Quelle: Fahrschule Online Motorrad Total auf Korsika Nach dem Crash: Tipps für Verhalten nach Verkehrsunfällen